Ihr Rundum-Paket
Wer den Schritt zur Eigentumswohnung oder Haus unternimmt, braucht einen Ratgeber zu Kostenplanung, Darlehen der Banken, Zinsbindungen, Tilgungsmodellen und juristischen Grundlagen und Versicherung rund um das Thema “Immobilien”.
Denn: Wer sich Wohneigentum zulegt, schafft sich Vermögen und zahlt Schritt für Schritt in die EIGENE Kasse.
Wichtig ist in jedem Fall:
Lassen Sie sich Zeit bei der Eigentumsplanung. Prüfen Sie jeden Schritt, den Finanzberater, die Baufinanzierung, den Einsatz von Fördermitteln, Einsparmöglichkeiten und setzen sie auf ein maßgeschneidertes Angebot.
Ein optimaler Finanzierungsservice für unsere Käufer liegt uns am Herzen. Selbstverständlich vermitteln wir gern den richtigen Kontakt zu den entsprechenden Experten unserer Finanzierungspartner.
Ganz unverbindlich – zu Ihrem größten Nutzen.
Beispiele Fördermöglichkeiten
Der Freistaat Bayern stellt staatliche Wohnraum-Förderprogramme auf Landesebene zur Verfügung.
Hierzu zählt u.a. das Darlehen aus dem Zinsverbilligungsprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt. Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.labo-bayern.de.
Für eine kostenlose Erstberatung zur Prüfung Ihrer steuerlichen Möglichkeiten beim Immobilienerwerb, sei es zur Vermietung oder zur Eigennutzung stehen wir Ihnen mit unserem Steuerberater gerne zur Verfügung. Fragen Sie uns danach!
Die Makler- und Bauträgerverordnung
Die WOHNFORM WOHNBAU GMBH unterliegt der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Die MaBV bezweckt, den Käufer vor dem Verlust seiner dem Bauträger zur Verfügung gestellten Vermögenswerte zu sichern. Hierzu wurden folgende Sicherungsinstrumente geschaffen:
Voraussetzung für die Fälligkeit der Kaufpreiszahlungen sind nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a GewO in Verbindung mit §3 Abs.1 MaBV:
- Eingang einer schriftlichen Bestätigung des Notars beim Käufer, wonach der notarielle Kaufvertrag wirksam ist u. die für einen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Vollzug der Bildung von Wohnungseigentum durch Anlegung der Grundbuchblätter
- Eintragung der Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers
- Sicherstellung der Freistellung des Vertragsobjektes von allen der Auflassungsvormerkung im Rang vorgehenden oder gleichstehenden Belastungen, die vom Käufer vertraglich nicht übernommen werden
- Erteilung der Baugenehmigung
Liegen die Voraussetzungen vor, werden die Kaufpreisraten wie folgt in Rechnung gestellt:
- 25,00 % nach Beginn der Erdarbeiten
- 28,00 % nach Rohbaufertigstellung einschließlich der Zimmererarbeiten
- 5,60 % nach der Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
- 13,30 % nach der Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen, sowie nach dem Fenstereinbau einschließlich der Verglasung
- 9,10 % nach Fertigstellung von Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten, sowie nach Fertigstellung des Estrichs und Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
- 10,50 % nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten und nach Bezugsfertigkeit, Zug um Zug gegen Besitzübergabe
- 3,50 % nach vollständiger Fertigstellung
- 5,00 % nach rechtzeitiger Herstellung des Vertragsgegenstandes ohne wesentliche Mängel
Der Bautenstand wird dem Käufer vom Verkäufer schriftlich nachgewiesen.
Seite druckenIhre Finanzierungsberatung

Für eine ausführliche Finanzierungsberatung stehen Ihnen unsere Finanzierungsexperten von der Sparkasse Fürstenfeldbruck, die auch die Globalfinanzierung dieser Baumaßnahme übernommen hat, gern zur Verfügung. Auf Wunsch stellen wir Ihnen den Kontakt her.
Selbstverständlich kann die Finanzierung über jede andere Bank, Sparkasse oder Versicherung erfolgen. Auch dann profitieren Sie von unserer langjährigen, vertrauensvollen Zusammenarbeit mit individuellen Finanzierungsberatern. Sprechen Sie uns an.